Jugendschutzuntersuchung
Ich nehme Einstellungsuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor. Die Untersuchung wird vor Beginn der Ausbildung durchgeführt, sofern der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Denn jugendliche Berufsanfänger dürfen nur dann ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn ein Arzt ihnen bestätigt, dass er sie innerhalb der letzten 14 Monate untersucht hat. Hat der Jugendliche nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht, muss eine Nachuntersuchung erfolgen.
Neben der Prüfung des allgemeinen Gesundheitszustands stelle ich fest, ob durch die geplante Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung negativ beeinflusst werden könnte. Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden. Die ärztliche Bescheinigung über diese Untersuchung müssen die Jugendlichen dem Ausbildungsbetrieb bzw. Arbeitgeber vorlegen.
Praxis für Allgemeinmedizin
Twete 12
33178 Borchen
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