Private Check-ups
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Sie können aber vom Patienten individuell nachgefragt werden, wenn er dies wünscht. Diese „Selbstzahlerleistungen“ können nicht über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abgerechnet, sondern müssen vom Patienten privat bezahlt werden. Sie werden dann als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Beispiele für IGeL-Leistungen sind z. B.:
- Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen vor Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Jahren,
- Reiseimpfungen,
- Eignungsuntersuchungen für Sportvereine, Tauchen etc.,
- Blutgruppenbestimmung,
- Alternative Heilmethoden,
- spezielle Laboruntersuchungen von Leber, Niere oder Schilddrüse im Rahmen des Checks-ups.
Private Check-ups werden meist ab dem 35 Lebensjahr durchgeführt (angepasst an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen).
Praxis für Allgemeinmedizin
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